Quellensteuer Schweiz

Künstler, Musiker, Bands

Für deutsche Musiker (sowie Partybands, Künstler, Oktoberfest-Bands, Referenten u.v.a.) ist vom Schweizer Auftraggeber eine Quellensteuer (französisch: impôt à la source) an den jeweiligen Kanton abzuführen. Die beauftragten Musiker können hierüber eine Bescheinigung beim Kanton anfordern und diese in Deutschland steuerlich geltend machen.

Die Spielregeln sind denkbar einfach, wenn es gelingt, nicht „deutsch“ zu denken. Man kalkuliert (hier exemplarisch ohne Hotelunterbringung) wie folgt: 

Vom geforderten Gesamthonorar werden (früher 20%, seit 2021) 50% Gewinnungskosten (Spesen) abgezogen. Vom Ergebnis (Differenz) werden die Quellensteuern herausgerechnet. Die Quellensteuern werden dann vom Gesamthonorar subtrahiert. 

Wer’s ein mal kapiert wundert sich über das Achselzucken der Kollegen – versprochen!

Beispiel: Abrechnung Auftraggeber

Ich als Schweizer beauftrage eine deutsche Partyband aus München.
Das geforderte Honorar der Künstler beträgt brutto umgerechnet CHF 10.000.
Ich addiere meine Unterbringungskosten für die Musiker von beispielsweise CHF 1.000:

CHF 10.000 Gage der Künstler
+ CHF 01.000 Hotel
= CHF 11.000 Gesamtkosten

Von dieser Summe ziehe ich 20% Gewinnungskosten ab:

CHF 11.000 Gesamtkosten abzgl. 20% Gewinnungskosten (CHF 2.200)
– CHF 02.200 Gewinnungskosten
= CHF 08.800

Hiervon ist die Quellensteuer abzuziehen. Je nach Kanton variieren die Prozentsätze für die Quellensteuer; im Beispiel sind es 20%:

CHF 08.800 abzgl. 20% Quellensteuer (CHF 1.760)

Diese CHF 1.760 Quellensteuer muss ich meiner deutschen Band abziehen:

CHF 10.000 Gage
– CHF 01.760 Quellensteuer
= CHF 08.240 Nettohonorar auszahlen

Bei meinem Kanton melde ich mich nach meiner Veranstaltung schriftlich mit dem entsprechenden Formular (oder ich habe Glück und in meinem Kanton geht es bereits online). Mein Kanton wird mir dann eine Bezugsprovision von (beispielsweise) 3% erlassen.

Beispiel: Abrechnung Musiker (Künstler)

Meine Band aus Deutschland wird von einem Schweizer gebucht.
Ich will nach Abzug der Quellensteuer netto ein Honorar von umgerechnet CHF 10.000 erhalten.
Ich addiere meine Unterbringungskosten (beim Veranstalter vorher erfragen) für die Musiker von beispielsweise CHF 1.000:

CHF 10.000 Gage der Künstler
+ CHF 01.000 Hotel
= CHF 11.000 Gesamtkosten

Von dieser Summe ziehe ich 20% Gewinnungskosten ab:

CHF 11.000 Gesamtkosten abzgl. 20% Gewinnungskosten (CHF 2.200)
– CHF 02.200 Gewinnungskosten
= CHF 08.800

Hiervon ist die Quellensteuer abzuziehen. Je nach Kanton variieren die Prozentsätze für die Quellensteuer; im Beispiel sind es 20%:

CHF 08.800 abzgl. 20% Quellensteuer (CHF 1.760)

Diese CHF 1.760 Quellensteuer muss ich zu meinem Honorar addieren:

CHF 10.000 Gage
+ CHF 01.760 Quellensteuer
= CHF 11.760 Bruttohonorar fordern

Beim Kanton des Auftrittsortes fordere ich eine schriftliche Bestätigung an, dass mein Auftraggeber die Quellensteuer abgeführt hat, und nehme diese zu meinen Belegen für mein Finanzamt.

Quellensteuer Schweiz
Für die Bergvagabunden wird in der Schweiz Quellensteuer entrichtet (© www.bergvagabunden.com)

Wichtiger Hinweis:
Wir sind Musikanten, die sich mit Mühe in die kniffelige Thematik „Quellensteuer für deutsche Musiker, Bands und Künstler in der Schweiz“ einzuarbeiten versuchen, und stellen unser Halbwissen musizierenden Kollegen in Deutschland sowie Schweizer Veranstaltern zur Verfügung – ohne Gewähr.

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